Ansbach + Aurach: +++ Kennzeichenmissbrauch +++
Zwei Fälle von Kennzeichenmissbrauch entdeckten Streifenwagenbesatzungen der Verkehrspolizei Ansbach in der Nacht zum Freitag, 26.02.2021 auf dem Parkplatz „Silberbach – Süd“ an der Bundesautobahn A 6.
Ansbach: Gegen 23:40 Uhr wurde ein 27jähriger Rumäne kontrolliert, der ein Auto von Frankreich nach Deutschland überfuhren sollte. Hierzu hat er ein französisches Kennzeichenpaar angebracht, für das in dem westeuropäischen Land ein besonderes Zulassungsverfahren gilt und das nur dort verwendet werden darf.
Kurz nach Mitternacht stießen sie dann auf einen 37-jährigen Landsmann mit seinem Pkw, der das Fahrzeug tagsüber in Frankreich gekauft hat und es in sein Heimatland bringen wollte. Dazu hatte auch er an seinem Auto ein Kennzeichenpaar angebracht, das im Bundesgebiet ebenfalls keine Gültigkeit hat.
Gegen beide Osteuropäer wird nun strafrechtlich wegen Kennzeichenmissbrauch und einem Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz ermittelt. Darüber hinaus mussten Beide einen mittleren dreistelligen Geldbetrag als Sicherheit hinterlegen.
Aurach: In einem dritten Fall stießen Zivilfahnder der Verkehrspolizei Ansbach am Donnerstagabend, 25.02.2021 gegen 20:35 Uhr, im Rahmen der Schleierfahndung an der Anschlussstelle „Ansbach“ auf einen Pkw, an dem Kennzeichen des Zulassungsbereichs der Hansestadt Lübeck befestigt waren. Allerdings hatten die Kennzeichen kein Zulassungssiegel und auch das Siegel für die Hauptuntersuchung fehlte. Die Streife nahm deshalb die Verfolgung auf und konnte den Fahrer schließlich auf der Tank- und Rastanlage „Frankenhöhe – Nord“ stoppen.
Der 34-Jährige aus Norddeutschland hatte sich die Nummernschilder als so genannte „Wunschkennzeichen“ bereits vorher besorgt, ehe er sich am Donnerstag, 25.02.2021 den Pkw in Gunzenhausen gekauft hat. Um auf der Heimfahrt nicht aufzufallen, montierte er diese Kennzeichen kurzerhand vor der Abfahrt. Da er hier allerdings „den zweiten Schritt vor dem ersten machte“ und bis dato noch nicht bei der Zulassungsstelle gewesen ist, hat die Polizei gegen ihn ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauch, einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet.