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+++ Allgemeinverfügung für den Bereich der Gemarkungen Emskirchen und Schauerberg +++

Auf Grund der anhaltenden Einsatzbelastung, wegen eines YouTubers aus Altschauerberg, erließ der Markt Emskirchen am 14.06.2021 eine #Allgemeinverfügung  für die Gemarkungen Emskirchen und Schauerberg.
Es gelten daher ab 22.06.2021 folgende Bestimmungen:
  • Verbot von unzumutbarer Lärmbelastung.
  • Verbot für Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver oder andere pyrotechnische Gegenstände, Waffen oder Gegenstände jeglicher Art, die geeignet sind als gefährliches Werkzeug oder Wurfgeschoss eingesetzt zu werden, mitzuführen, abzubrennen, zu schießen oder zu werfen.
  • Verbot von Vermummungsgegenständen (Ausgenommen sind entsprechende Infektionsschutzmasken).
  • Verbot von Menschenansammlungen – mehr als 8 Personen – auf bewohnten oder unbewohnten Grundstücken, sowie auf Straßen Wegen und Plätzen innerhalb des Geltungsbereiches.
  • Betretungsverbot für Personen, welche innerhalb der letzten 3-Jahre einen Platzverweis erhalten haben.
Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen können als #Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einer Geldbuße bis zu 1000,- Euro belegt werden!
Quelle: Polizei Mittelfranken