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Wieseth: +++ Polizei unterbindet Fahrt mit dem Roller – Fahrerin hat noch nie eine Fahrerlaubnis besessen +++

Mehrere 1000 Kilometer hat eine 65-jährige Frau in den zurückliegenden etwa 10 Jahren bereits mit ihrem Roller zurückgelegt ohne je einen Führerschein für dieses Zweirad  besessen zu haben.

Als sie am Sonntagnachmittag von einer Polizeistreife in der Hauptstraße überprüft worden war, zeigte sie sich verwundert, als die Ordnungshüter ihr erklärten, dass sie für das Gefährt, das als sog. Kleinkraftrad sowohl in ihrer Versicherungsbescheinigung als auch der Betriebserlaubnis geführt wird, sehr wohl eine gültige Fahrerlaubnis besitzen muss.

Der Frau bleiben jetzt drei Möglichkeiten. Entweder die Geschwindigkeit des Rollers drosseln, damit es als fahrerlaubnisfreies Mofa genutzt werden kann, einen Führerschein zu machen oder auf ein motorisiertes Gefährt zu verzichten.

In jeden Fall kommt ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf die Dame zu.

Quelle: Polizeiinspektion Feuchtwangen