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Schnelldorf: +++ Für Fahrzeuggespann keine Fahrerlaubnis +++

Am Freitag, 19. April 2024 kurz nach Mitternacht, wurde auf dem Parkplatz Rothensteig Nord der BAB A6 ein Kleintransporter mit Anhänger einer Kontrolle unterzogen. Der 31-jährige Fahrer konnte hierbei lediglich einen Führerschein der Klasse B vorweisen. Aufgrund der zulässigen Gesamtmasse hätte er zum Führen des Gespanns jedoch mindestens die Fahrerlaubnisklasse BE benötigt. Da er in Deutschland keinen ordentlichen Wohnsitz hat, wurde eine Sicherheitsleistung erhoben. Für den weiteren Weg übernahm
sein Beifahrer, welcher im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war, das Steuer. Des Weiteren befand sich im Kleintransporter ein Mitfahrer, gegen welchen eine aktuelle Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung vorlag. Sein üblicher Aufenthaltsort wurde festgestellt und wird der zuständigen Staatsanwaltschaft mitgeteilt.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach