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Treuchtlingen: +++ Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz +++

Am 16. März 2024 wurde ein osteuropäischer Berufskraftfahrer einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Eine Auslesung des digitalen Kontrollgerätes der Sattelzugmaschine ergab mehrere Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz.

Da der 49-jährige Pole seine Wochenruhezeit von 24 Stunden unterschritt, entstand eine Überschreitung der Wochen-Länge von 90:02 Stunden. Auch die tägliche Ruhezeit innerhalb von 24 Stunden wurde unterschritten. Außerdem stimmte in insgesamt zwölf Fällen die Landeingabe am digitalen Kontrollgerät nicht mit der GNSS-Position überein. Fahrer und Unternehmer drohen Bußgelder im drei- bzw. vierstelligen Bereich. Die beiden Anzeigen werden durch die Polizeiinspektion Treuchtlingen an das Bundesamt für Mobilität und Logistik gesandt.

Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen