Lichtenau: +++ Keine ausreichende Fahrerlaubnis +++
Am Samstagnachmittag, 9. März 2024 wurde auf der BAB A6 ein Fahrzeuggespann, bestehend aus einem Pkw und einem Anhänger einer Kontrolle unterzogen. Der Fahrer der Kombination händigte den kontrollierenden Beamten der Verkehrspolizei Ansbach einen Führerschein der Klasse B aus. Zum Führen dieses Gespanns hätte der 41-jährige Fahrzeugführer jedoch zumindest die Fahrerlaubnis der Klassen BE benötigt.
Da der Mann keinen festen Wohnsitz im Bereich der Bundesrepublik Deutschland hat, wurde eine Sicherheitsleistung zur Sicherung des Strafverfahrens angeordnet. Die Weiterfahrt mit wurde anschließend unterbunden.