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Uffenheim: +++ Fahren ohne Fahrerlaubnis +++

Am 07. März 2024 gegen 00.20 Uhr wurde ein in Richtung Ulm fahrendes Fahrzeug aus Baden-Württemberg zur Fahndungskontrolle angehalten. Der 48-jährige Fahrer aus Osteuropa händigte einen im Jahre 2021 ausgestellten französischen Führerschein aus.

Recherchen vor Ort ergaben, dass der 48-Jährige zum Zeitpunkt der Ausstellung seines französischen Führerscheins einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hatte. Dieser Umstand macht seinen französischen Führerschein ungültig. Es muss weiterhin noch abgeklärt werden, ob es sich bei dem französischen Führerschein evtl. um eine Fälschung handelt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eröffnet.

Quelle: Polizeiinspektion Rothenburg