Ansbach: +++ Verstoß gegen Schulpflicht +++
Gestern wurde von einer Schule im Landkreis Ansbach mitgeteilt, dass ein Zweitklässler unentschuldigt nicht zum Unterricht erschien. Da die Eltern telefonisch nicht erreicht werden konnten, wurde von Polizeibeamten die Wohnadresse überprüft, jedoch konnte dort niemand persönlich angetroffen werden. Die Eltern erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Bayer. Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, da grundsätzlich Schulpflicht besteht. Im laufenden Jahr 2017 wurde die Polizeiinspektion Ansbach bereits in fast 30 Fällen hinzugerufen, um fehlende Schüler zum Unterricht zu bringen. Solche Einsätze lassen sich vermeiden, wenn Eltern ihren Erziehungsauftrag ernst nehmen und ihre Kinder zuverlässig zur Schule schicken bzw. bei Krankheit oder sonstigen Gründen der Verhinderung zuverlässig und rechtzeitig zumindest telefonisch bei der Schule abmelden.
Quelle: Polizeiinspektion Ansbach