Anzeige

Anzeige

Zeil am Main (Lkr Hassberge) Öffentlichkeitsfahndung nach Raubüberfall – Kripo bittet Bevölkerung um Mithilfe – Wer kann Hinweise geben?

Nach einem Raubüberfall am Freitagvormittag fahndet die Polizei nach wie vor mit Hochdruck nach einem bislang unbekannten Täter. Hierzu wenden sich die Ermittler mit einem Foto des Täters an die Öffentlichkeit. Wie bereits berichtet, hat der Mann eine Seniorin um ihre Ersparnisse gebracht.

Wie bereits berichtet, gab sich ein Unbekannter am Freitag gegen 09:30 Uhr gegenüber einer Anwohnerin der Straße Im Haag als Polizeibeamter aus und verschaffte sich so Zutritt zu ihrer Wohnung. Als die Seniorin nach Aufforderung ihre Wertsachen vorzeigte und diese von dem Täter durchwühlt wurden, erkannte sie die Betrugsabsichten des Mannes. Daraufhin besprühte der Mann sie mit einer reizenden Flüssigkeit und flüchtete mit ihren Ersparnissen. Die Polizei leitete sofort eine groß angelegte Fahndung ein, die bislang noch ergebnislos blieb. Die Kriminalpolizei Schweinfurt hat noch vor Ort die Ermittlungen übernommen.Im Rahmen der Ermittlungen konnte eine Videoaufzeichnung des Täters gesichert werden. Durch die Veröffentlichung dieser Bilder erhofft sich die Kriminalpolizei Hinweise auf die Identität des Tatverdächtigen.

Der Täter kann wie folgt beschrieben werden:

  • Männlich
  • Ca. 50 – 60 Jahre alt
  • Korpulente Statur
  • Trug eine Brille
  • Bekleidet mit einem hellblauen Hemd, einer blauen Jacke und einer Schildmütze
  • Trug eine schwarze Aktentasche bei sich

Fragen der Ermittler – Zeugen gesucht

Die Ermittler richten nachfolgende Fragen an die Öffentlichkeit:

  • Wer hat vor oder nach der Tat den abgebildeten Mann gesehen?
  • Wer kann Hinweise zur Identität des Mannes geben?
  • Wer hat zur relevanten Zeit Personen mit verdächtigen Verhalten in Tatortnähe gesehen?
  • Wer hat sonst sachdienliche Informationen, die zur Tataufklärung dienen können?

Zeugen werden dringend gebeten, sich unter Tel. 09721/202-1731 bei der Kriminalpolizei Schweinfurt zu melden.

Belohnung von privater Seite ausgelobt

Für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, hat die Familie der Geschädigten eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro gem. §§657 ff BGB ausgelobt. Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt.

Quelle, Foto und Video: Polizeipräsidium Mittelfranken