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Mit der OP-Maske in den Bus

Ansbach, 30. Juli 2022 – Ab 3. Juli genügt es, in öffentlichen Verkehrsmitteln in Bayern eine medizinische Maske zu tragen. Damit behält die Maskenpflicht im Ansbacher ÖPNV ihre Gültigkeit, schreibt jedoch nicht mehr die Nutzung einer FFP2-Maske vor.
Wer in Bayern mit Bus oder Bahn unterwegs und mindestens 6 Jahre alt ist, kann künftig mit einer OP-Maske den ÖPNV nutzen. Aufgrund der neuen Regelung liegt nun die Entscheidung, ob lieber eine OP- oder eine FFP2-Maske getragen wird, beim Fahrgast selbst. Kinder bis zum 6. Geburtstag benötigen weiterhin keine Maske. Gleiches gilt für Personen, denen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und die dies durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses nachweisen können. Das Fahrpersonal im Ansbacher Stadtverkehr ist in der Fahrerkabine von der Maskenpflicht befreit, nutzt im Fahrgastraum aber eine OP- oder FFP2-Maske.

Quelle: Pressemitteilung, Ansbacher Bäder und Verkehrs GmbH