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Herrieden: +++ Fahren ohne Fahrerlaubnis +++

Bei der Kontrolle eines Rollerfahrers in Herrieden am 09.09.2017 um 13:45 Uhr wurde durch die Streife festgestellt, dass der 29-jährige Zweiradfahrer lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung war. Für das Führen des Kleinkraftrades hätte er jedoch die Fahrerlaubnis der Klasse M besitzen müssen. Die Weiterfahrt wurde dem Mann untersagt. Zudem wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Quelle: Polizeiinspektion Feuchtwangen