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Sieben Tage Inzidenz im Stadtgebiet Ansbach unterschreitet konstant den Wert 100 – Neue Regelungen ab 18. Mai 2021

Ansbach, 17. Mai 2021 – Nach den offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts hat die Sieben-Tage-Inzidenz an mindestens fünf aufeinander folgenden Tagen in der Stadt Ansbach den Grenzwert 100 unterschritten. Damit treten in der Stadt Ansbach ab Dienstag, den 18. Mai 2021, neue Regelungen in Kraft.

Treffen im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken sind von Mitgliedern zweier Haushalte, maximal fünf Personen, gestattet. Die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr gilt nicht mehr. Für den Einzelhandel ist somit ab morgen die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden mit vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig, allerdings nun ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses. Die Bestimmungen zur Maskenpflicht und der Personenanzahl bleiben unverändert.

Kindergärten und -krippen können wieder öffnen, es ist eingeschränkter Regelbetrieb, das heißt Betreuung in festen Gruppen, möglich. In Schulen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.

Sport kann kontaktfrei unter Beachtung der Kontaktbeschränkung von zwei Haushalten, maximal fünf Personen, oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren ausgeübt werden. Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen und anderen Sportstätten bleibt weiterhin nur für den vorgenannten Zweck unter freiem Himmel erlaubt.

Die weiteren Öffnungsschritte nach § 27, 12.Bay.IfSMV, wie die Öffnung der Außengastronomie, wurden von der Stadt Ansbach als Kreisverwaltungsbehörde bei der Regierung von Mittelfranken beantragt und die Stadt wartet nun auf Freigabe durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

 

Quelle: Pressemitteilung Stadt Ansbach