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Bechhofen: +++ Trotz Fahrverbotes ein Kraftfahrzeug geführt +++

Am Donnerstagnachmittag, 17.12.2020 stellten Beamte fest, dass eine 36-Jährige, trotz bestehenden Fahrverbotes, mit ihrem Pkw auf öffentlichen Straßen unterwegs war.

Gegen die Frau wurde nach einem im Frühjahr begangenen erheblichen Geschwindigkeitsverstoß ein
Bußgeldbescheid erlassen, der als Nebenfolge ein mittlerweile rechtswirksam gewordenes einmonatiges
Fahrverbot enthielt. Da die Betroffene ihren Führerschein zwischenzeitlich allerdings nicht bei der zuständigen Polizeidienststelle zum Vollzug des Fahrverbotes abgegeben hatte, wurde seitens der Bußgeldbehörde ein Beschlagnahmebeschluss erlassen und die Polizeiinspektion Feuchtwangen um Beschlagnahme des Führerscheines gebeten.

Als eine Streifenbesatzung deshalb am Donnerstagnachmittag hierfür die Wohnadresse der Frau in einem Bechhofener Ortsteil aufsuchte, fuhr diese gerade mit ihrem Pkw, von einer Einkaufsfahrt kommend, vor dem Haus vor. Nachdem sie den Führerschein herausgegeben hatte und dieser beschlagnahmt worden war, wurde ihr eröffnet, dass gegen sie nunmehr ein Strafverfahren wegen des Fahrens trotz Fahrverbotes eingeleitet wird.

Quelle: Polizeiinspektion Feuchtwangen