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Aurach: +++ Verstoß gegen die Maskenpflicht hat strafrechtliche Konsequenzen +++

In der Nacht zum Mittwoch, 21.10.2020 gegen Mitternacht, verständigte eine Mitarbeiterin der Tank- und Rastanlage „Frankenhöhe – Süd“ die Polizei, weil ein Kunde auch nach längerer Diskussion nicht bereit war, in der Tankstelle einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Als er deshalb nicht bedient worden war, warf der zunächst Unbekannte dann vor Wut eine Getränkeflasche aus dem Regal zu Boden und fuhr anschließend mit seinem Pkw mit Wohnwagen davon. Eine Streifenwagenbesatzung der Verkehrspolizei Ansbach konnte das Gespann wenig später im Rahmen der Fahndung auf dem Parkplatz „Geisberg“ stoppen. Dabei stellte sich heraus, dass der Fahrer, ein 41-jähriger Schweizer, nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse BE ist. Gegen den Eidgenossen wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie ein Bußgeldverfahren wegen einem Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz eingeleitet.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach