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Gunzenhausen: +++ Fischwilderei +++

Am Ufer des Altmühlsees wurde ein 15-jähriger Angler aus Baden-Württemberg durch einen Fischereiaufseher kontrolliert. Der Jugendliche konnte nur seinen Jugendfischereischein, nicht aber den erforderlichen Erlaubnisschein für den Altmühlsee vorweisen. Er muss sich nun wegen Fischwilderei verantworten.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen