Gunzenhausen: +++ Fischwilderei +++
Am Ufer des Altmühlsees wurde ein 15-jähriger Angler aus Baden-Württemberg durch einen Fischereiaufseher kontrolliert. Der Jugendliche konnte nur seinen Jugendfischereischein, nicht aber den erforderlichen Erlaubnisschein für den Altmühlsee vorweisen. Er muss sich nun wegen Fischwilderei verantworten.
Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen