Gunzenhausen: +++ Verkehrsunfall u.a.+++
In einem Ortsteil vermietete ein Kfz-Meister seine Hebebühne an einen Autohändler. Dieser beauftragte einen 17-jährigen Azubi mit Reparaturarbeiten an einem Auto.
Nachdem der Kfz-Meister seine Hebebühne selbst benötigt hat, sollte der Azubi das Auto von der Werkstatt auf die Straße fahren. Es war sowohl dem Meister, als auch dem Autohändler bekannt dass an dem Pkw die Bremsen defekt sind und der Azubi keinen Führerschein besitzt. Wegen der mangelhaften Bremsen konnte der junge Mann das Fahrzeug nicht zum Stehen bringen und stieß leicht gegen ein ordnungsgemäß geparktes Auto. An diesem entstand dadurch Sachschaden in Höhe von etwa 500 Euro.
Es müssen sich nunmehr sowohl der Azubi wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, als auch der Autohändler als Anstifter verantworten.
Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen