Treuchtlingen: +++ Verstoß gegen Meldegesetz +++
Aufgrund Anfragen verschiedener Stellen nach dem Aufenthaltsort eines 48-jährigen Mannes wurde festgestellt, dass dieser vor ca. 7 Monaten aus Treuchtlingen weggezogen war, sich aber an der neuen Anschrift nicht angemeldet hatte. Gegen ihn wurde ein Bußgeldverfahren nach dem Meldegesetz eingeleitet.
Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen