Aurach: +++ Fahren ohne Fahrerlaubnis +++
Trotz Fahrerlaubnissperre u. Festnahme weg. eines Haftbefehls
Am Samstag, 08.02.20, um 00:40 Uhr fiel der Fahndungstreife der VPI Ansbach, im Rahmen der Schleierfahndung, der 27-jährige Fahrer aus einem östlichen Nachbarland, unterwegs mit einem VW Golf, auf der BAB 6 auf. Er wurde am Autohof Aurach zur Kontrolle angehalten.
Dabei stellte sich heraus, dass der Fahrer kein Kraftfahrzeug in der Bundesrepublik führen darf. Ihm wurde aufgrund von Trunkenheit im Verkehr eine Fahrerlaubnissperre erteilt, die immer noch bestand. Da aber gegen ihn auch ein Vollstreckungshaftbefehl bestand und er deshalb zur Festnahme ausgeschrieben war, er diesen nicht durch eine Zahlung eine Geldstrafe in Höhe von ca. 1.700 Euro abwenden konnte (Geldmangel), wurde er der Justizvollzugsanstalt Ansbach überstellt.