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Wassertrüdingen: +++ Verbotener Gastronomiebetrieb +++

Der Betrieb der Außengastronomie ist bei der inzidenzabhängigen Öffnung nur bis 22:00 Uhr zulässig. In einer Gaststätte in Wassertrüdingen wurde am 29.05.2021 gegen diese Vorschrift verstoßen.

Durch eine Streife der Polizeiinspektion Dinkelsbühl konnten dort um 00:15 Uhr einige Gäste im Außenbereich sowie eine größere Gruppe im Innenbereich der Gaststätte festgestellt werden, welche dort auch alkoholische Getränke zu sich nahmen. Der Gaststättenbetrieb wurde der Betreiberin untersagt und die Gäste aus dem Lokal verwiesen. Gegen die Betreiberin wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz gefertigt.

Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl