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+++ Vorsicht vor Internetbetrügern! – speziell für Firmengründer bei Handelsregistereintragungen +++

„Sie haben eine neue Gesellschaft gegründet? Dann erfolgt in der Regel der Eintrag eines neuen Rechtsträgers im Handelsregister über das zuständige Amtsgericht. Diese Daten sind auch über das Handelsregister oder vergleichbare Portale online abrufbar. Täter nutzen diese Möglichkeit aus, um zeitnah nach einer dortigen Veröffentlichung unberechtigte und gefälschte Rechnungen zu versenden.

Das Justizportal des Bundes und der Länder warnt bereits online im Allgemeinen vor möglichen Betrugsmaschen: Auch im Bundesanzeiger wird vor entsprechenden Betrügern gewarnt. Hier wird zudem eine Liste von „unlauteren Anbietern“ veröffentlicht.

Die Täter gestalten offiziell wirkende Anschreiben und kontaktieren die z.B. im Handelsregister, Unternehmensregister, Bundesanzeiger usw. hinterlegten Ansprechpartner des neu eingetragenen Rechtsträgers (Firmen/Gesellschaften/usw.) per Post.
Die Anschreiben werden z.B. mit Wappen der jeweiligen Bundesländer versehen und die Empfänger werden zu einer Zahlung an ein dort genannte Bankkonto aufgefordert. Dabei nennen die Täter entsprechend die korrekten Daten (z.B. Veröffentlichungsdatum, HRA-Nr., Amtsgericht usw.).

Wie kann man Echt von Unecht abgrenzen? Es gibt zwei Merkmale, die sie beachten sollten:

  1. Bankverbindung
    Die IBAN beginnt nicht mit der Kennung DE.
    Somit wird das Konto nicht in Deutschland geführt. Eine deutsche Behörde führt grundsätzlich keine ausländische Bankverbindung.
  2. Kostenhöhe
    Die beschriebenen Kosten der Betrüger sind wesentlich höher als sie in der Handelsregistergebührenverordnung aufgeführt sind. Diese ist im Übrigen im Internet abrufbar. Orientieren sie sich an den dort aufgeführten Gebührentatbeständen.

Wenn diese Kriterien erfüllt sind, sollten sie keine Zahlung leisten.

Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl