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Treuchtlingen: +++ Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz +++

bei einer Kontrolle eines Friseurladens in Treuchtlingen wurde festgestellt, dass der Inhaber des Geschäfts einem Kunden die Haare schnitt. Der Kunde trug hierbei keinen Mund-Nasenschutz.

Nun wird gegen den Kunden und auch gegen den Gewerbetreibenden ermittelt. Der Gewerbetreibende hätte auf seinen Kunden zum Tragen des Mundschutzes einwirken müssen.

Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen