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Treuchtlingen: +++ Lkw-Fahrer musste Sicherheitsleistung hinterlegen +++

Am Donnerstag, 06.05.2021, gegen 11.00 Uhr, wurde anlässlich einer Fahrzeugkontrolle auf der B 2 festgestellt, dass ein 43 Jahre alter Fahrer, der mit einem Lkw im gewerblichen Güterverkehr unterwegs war, keinerlei Tätigkeitsnachweise vorweisen konnte.

Da der Betroffene keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, musste er für das Bußgeldverfahren nach dem
Fahrpersonalgesetz eine Sicherheitsleistung im dreistelligen EURO-Bereich hinterlegen.

Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen