Kein Walzverbot auf Grünlandflächen in Mittelfranken bis 1. April 2020
Das Walzen der Wiesen nach dem 15. März bis zur ersten Mahd ist zum Schutz von Wiesenbrütern grundsätzlich verboten. Das Bayerische Naturschutzgesetz wurde auf der Grundlage des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ dementsprechend geändert.…