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Streudorf: +++ Verstoß gegen Tierschutzgesetz +++

Bei der Kontrolle eines Anglers am Samstag, 01.08.2020 gegen 19.30 Uhr am Altmühlsee bei Streudorf wurde in dessen Setzkescher ein toter Flussbarsch festgestellt. Der Angler hätte den Fisch nach dem Fang waidgerecht betäuben und abtöten müssen. Nachdem der 47-Jährige aus dem Landkreis Donau-Ries den Fisch aber im Setzkescher verenden ließ, muss er sich nun strafrechtlich wegen Tierquälerei verantworten.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen