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Schnelldorf: +++ Zu geringer Sicherheitsabstand ohne gültigen Führerschein +++

Ende Juli des Jahres führten Beamte der Verkehrspolizei Ansbach auf der Bundesautobahn A 6, nahe der Anschlussstelle „Feuchtwangen – West“, Abstandskontrollen durch.

Dabei wurde unter anderem ein 70-Jähriger aus Unterfranken beanstandet. Er hatte mit seinem Auto bei einer Fahrgeschwindigkeit von 113 km/h nur zwanzig Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, und damit weniger als den „halben Tachoabstand“.

Nun hat sich herausgestellt, dass dem Rentner im Jahr 2009 der Führerschein wegen einem Verkehrsdelikt entzogen und seither nicht mehr wieder erteilt worden ist. So erwartet ihn nun auch noch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach