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Schnelldorf: +++ Verstöße nach den Infektionsschutzbestimmungen +++

Für fünf Personen wird eine in einem Schnelldorfer Ortsteil stattfindende Geburtstagsfeier noch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ein Anlieger teilte in der Nacht zum Sonntag, 08.11.2020 mit, dass er wegen des aus einer benachbarten Wohnung herrührenden Lärms nicht schlafen könne. Die mit der Überprüfung beauftragten Beamten stellten vor
Ort fest, dass der Inhaber der betreffenden Wohnung eine Geburtstagsfeier veranstaltete, zu der er verschiedene Bekannte eingeladen hatte.
Aufgrund der Tatsache, dass der Gastgeber sowie alle eingeladenen Gäste aus verschiedenen Haushalten stammten, und zudem die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln in der relativ kleinen Wohnung nicht eingehalten werden konnten, wurde gegen alle Beteiligten nunmehr mit einem Bußgeldverfahren eingeleitet.

Quelle: Polizeiinspektion Feuchtwangen