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Schnelldorf + Ansbach: +++ Überladene Kleintransporter +++

Schnelldorf: Am Montagabend, 07.02.2022 gegen 20:50 Uhr, stoppte eine Streifenwagenbesatzung der Verkehrspolizei Ansbach auf dem Parkplatz „Rothensteig – Süd“ an der Bundesautobahn A 6 einen 48-jährigen Rumänen mit seinem Fahrzeuggespann, bestehend aus Kleintransporter und Anhänger. Dabei stellten die Ordnungshüter fest, dass die Fahrzeugkombination um knapp 45 Prozent überladen war. Deshalb wurde gegen den Osteuropäer ein Bußgeldverfahren eingeleitet und er musste dafür rund 450 Euro als Sicherheit hinterlegen, weil er im Bundesgebiet keinen festen Wohnsitz hat.

Noch während dieser Kontrolle hieß es dann für die Ordnungshüter „zwei auf einen Streich“. Denn bei einem weiteren Gespann, mit dem ein 44-jähriger Moldawier den Parkplatz ansteuerte, ergaben sich ebenfalls Verdachtsmomente für eine Überladung. Die Waage auf dem Polizeiareal an der Schlesierstraße in Ansbach bestätigte dann das „gute Auge“ der Beamten, denn hier hat die Wägung eine Überladung um rund 47 Prozent ergeben. Die Konsequenz: „the same procedure …“, denn auch in diesem Fall wurde für die Sicherung des Bußgeldverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von rund 450 Euro fällig.

Ansbach: Mit einer Überladung um etwas mehr als vierzig Prozent hatten es die Spezialisten von der Verkehrspolizei gegen 17:30 Uhr auf dem Autohof bei Brodswinden zu tun, wo sie einen 48-jährigen Polen mit seinem Lieferwagen unter die Lupe genommen haben. Für den Osteuropäer steht nun ein Bußgeldverfahren mit einer Geldbuße in Höhe von rund 240 Euro im Raum. Und er sieht, ebenso wie der Rumäne und der Moldawier, einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg entgegen.

In allen drei Fällen wird übrigens parallel zum Bußgeldverfahren eine Gewinnabschöpfung gegen die jeweilige Spedition auf den Weg gebracht, mit der der mehr erzielte Gewinn durch den höheren Erlös mit der Überladung eingezogen wird.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach