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Neuer Bußgeldkatalog von April 2020 hat seine Folgen

Ansbach, 26.06.2020 – Der neue Bußgeldkatalog gilt bereits seit Ende April 2020. Er brachte unter anderem neue Regeln zum Schutz von Radfahrern, aber auch härtere Strafen für Temposünder hervor. Nach zwei Monaten zieht die Polizeiinspektion Ansbach nun erste Bilanz, und keine gute!

Wohl die zwei einschneidendsten Veränderungen im Bußgeldkatalog gibt es im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Entscheidung des Bundesrates hatte zur Folge, dass seit April schneller Fahrverbote auf Temposünder zukommen. So hat eine Überschreitung der Geschwindigkeit innerorts von 21 km/h bereits ein einmonatiges Fahrverbot und außerorts bei über 26 km/h zufolge, daneben gibt es noch ein höheres Bußgeld sowie Punkte in Flensburg.

v.l.: Polizeidirektor Josef Mehringer und Ludwig Hasenmüller

Polizeidirektor Josef Mehringer, Leiter der Polizeiinspektion Ansbach, und Ludwig Hasenmüller, Polizeihauptkommissar der Polizeiinspektion Ansbach und Sachbearbeiter Verkehr, Landkreis Ansbach, betonen in einem Pressegespräch am gestrigen Mittwoch, 24.06.2020 : „Die Änderungen im Bußgeldkatalog waren eine politische Entscheidung, die die Polizei nun überprüfen muss. Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Strafen zu verteilen, sondern die Verkehrssicherheit zu stärken.“

So gibt Ludwig Hasenmüller beunruhigende Zahlen an: „Der neue Bußgeldkatalog ist beim Verkehrsteilnehmer offensichtlich noch nicht angekommen. Bei einem Vergleich für den Monat Mai zwischen dem Vorjahr 2019 und den aktuellen Zahlen wurde festgestellt, dass im Vorjahr 4.271 Fahrzeuge an den Messgeräten (Großgerät) vorbeifahren mussten, um eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot zur Folge zu haben. In diesem Jahr waren es lediglich 608 zu kontrollierende Fahrzeuge. In absoluten Zahlen (einschließlich Handlaser-Messgerät) waren es im Mai des Vorjahres 23, in diesem Jahr 67 Fahrverbote bei deutlich weniger Kontrollen.“

Dabei sind aber nicht nur die vierrädrigen Fahrzeuge auf der Straße betroffen. Motorradfahrer können, im Gegensatz zu der allgemeinen Meinung, durchaus mit einem Lasermessgerät kontrolliert und ggf. zu einer Strafe bestrafen werden.

Mit der, der Presse vorgestellten Aktion möchte die Polizeiinspektion Ansbach nochmal die Gefahren von zu schnellem Fahren hervorheben, denn: Hauptgrund Nummer Eins für Verkehrsunfälle mit Todesfolge in Deutschland sei zu schnelles Fahren!