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Mittelfranken: +++ Der 25. Oktober 2020 ist der „Tag des Einbruchschutzes“ +++

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Der Tag, an dem die Uhren von Sommerzeit auf Winterzeit umgestellt werden, ist seit einigen Jahren der Termin für den „Tag des Einbruchschutzes“.

Dieser Tag soll in Sachen „Schutz von Eigentum, Haus und Hof“, zusätzlich zur sowieso gebotenen Vorsicht und Umsicht, nochmals auf die Dringlichkeit und den Sinn von Maßnahmen zum Einbruchschutz hinweisen. Gehen Sie bitte nicht davon aus, dass neue Produkte per se einbruchhemmend sind. Leider! Wirkungsvoller Einbruchschutz muss separat besprochen, geplant, beauftragt und letztendlich auch entsprechend bezahlt werden.

Derlei Maßnahmen beginnen beim Verhalten jedes Einzelnen. Das ist rasch und kostengünstig umsetzbar. Ein paar kleine Dinge, die Ihre Sicherheit bedeutend verbessern können sind:

  •  Türen beim Verlassen, auch nur zum Bäcker an der Ecke, absperren und nicht nur ins Schloss ziehen. Auch während des Schlafens.
  •  Fenster vollständig schließen. „Ein gekipptes Fenster ist ein offenes Fenster!“
  • Licht in den Räumen suggeriert die Anwesenheit von Personen. Evtl. mit Zeitschaltung gesteuert.
  • Handelsübliche Rollos und Jalousien bieten so gut wie keinen Einbruchschutz. Auch sie können bei entsprechender Handhabung Anwesenheit vortäuschen.
  • Postkästen bei Abwesenheit leeren lassen.
  • Rasen mähen, Abfalleimer wegräumen etc.

Eine wirkliche Verbesserung der Sicherheit bieten technische Maßnahmen beim Einbruchschutz. Hier ist zunächst „Hardware“ gefragt. Also in erster Linie einbruchhemmende Fenster, Türen, Schlösser, Gläser usw.. Bei Anschaffungen zur Verbesserung des Einbruchschutzes sollten Sie sich nicht auf Markennahmen und reine mündliche Empfehlungen verlassen. Auch der alleinige Blick auf einen günstigen Preis ist nicht der beste Weg zum Erwerb von wirksamen einbruchhemmenden Produkten.

Sie müssen auch nicht zwingend alles Alte gänzlich austauschen, um einen wirksamen Schutz gegen Einbrecher zu erlangen. Gegebenenfalls, und das bedarf einer fachlich kompetenten Beurteilung, kann auch mit geprüften Produkten und dem erforderlichen handwerklichen Wissen und Können eine wirkungsvolle Nachrüstung umgesetzt werden.

Gute Anhaltspunkte für einbruchhemmende Produkte bieten Normen und Prüfzeugnisse wie zum Beispiel DIN, VdS etc. Dies gilt sowohl für Neuprodukte als auch für Produkte in der Nachrüstung. Hinweise auf Normen, Hersteller von einbruchhemmenden Bauteilen und auf fachkundige Handwerksunternehmen, die sich dem Procedere des BLKA unterworfen haben, um auf den „Adressennachweis der Polizei“ zu kommen, finden Sie auf www.polizei.bayern.de. Hier können sie auch die Erreichbarkeiten der für ihren Wohnort zuständigen kriminalpolizeilichen Beratungsstelle finden. Auch bei www.polizei.beratung.de und www.k-einbruch.de können Sie sich umfassend und neutral informieren. Wir bieten Beratungen in unterschiedlicher Art und Weise an. Bedingt durch die momentane Pandemielage oftmals telefonisch, aber je nach Lage und Erfordernis auch persönlich bei Ihnen zuhause oder in unseren Räumlichkeiten. Was jeweils in Frage kommt, muss individuell mit dem jeweiligen Berater geklärt werden.

Holen Sie also gerne den Rat Ihrer kriminalpolizeilichen Fachberatungsdienststelle ein. Das Angebot können Mieter in gleichem Maße wie Eigentümer von Immobilien in Anspruch nehmen. Es ist kostenfrei und unverbindlich und bringt Ihnen klare Erkenntnisse über den Zustand Ihrer Wohnung und Haus in Sachen Einbruchschutz. Wir geben Ihnen Tipps zur Verbesserung, Hinweise zu praxistauglichen Produkten und unter Umständen auch zu ausführenden Firmen und Herstellern.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelfranken