Mit Verfügungsmitteln wird insbesondere ehrenamtliches Engagement gefördert
Ansbach, 17.10.2019 – Bei den sogenannten „Verfügungsmitteln“, die in kreisfreien und kreisangehörigen Städten wie auch in Landkreisen den Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten zur Verfügung stehen, handelt es sich um Mittel, die in ihrer Verwendung klaren Regeln unterliegen.
Zum einen unterliegen die Verfügungsmittel selbstverständlich den haushaltswirtschaftlichen Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Zudem dürfen sie nur für öffentliche Zwecke eingesetzt werden. Also wofür werden diese Mittel tatsächlich eingesetzt? Die Ansbacher Oberbürgermeisterin – die im ersten Haushaltsjahr, für das sie selber den Haushaltsentwurf vorlegen konnte, also 2009, die Verfügungsmittel Oberbürgermeister von bis dahin üblichen 14.200 € auf seitdem 10.000 € und die Verfügungsmittel Bürgermeister von bis dahin 7.200 € auf seither 5.000 € anpassen ließ – fördert mit diesen Mitteln insbesondere das vielfältige ehrenamtliche Engagement in Ansbach, also Vereine und Institutionen deren Mitglieder in den Bereichen Kultur, Kunst, Soziales, Sport, Sicherheit, Gefahrenabwehr etc. viel Zeit und Einsatz für die Ansbacher Bevölkerung erbringen.
Da mit Stadtratsmehrheit in der konstituierenden Sitzung 2014 vier Stellvertreterposten vergeben wurden – dies übrigens gemäß Absprache von CSU, SPD, Freien Wählern und GRÜNEN – gibt es derzeit zwei stellvertretende Bürgermeister und zwei weitere Stellvertreter. Von wem sich die Oberbürgermeisterin bei Veranstaltungen vertreten lässt, entscheidet diese nach der Gemeindeordnung frei und so, insbesondere nach Thema und Verfügbarkeit. Kommen die weiteren Vertreter zum Einsatz, wird die vorgesehene Spende meist bereits vorab aus den Verfügungsmitteln der Oberbürgermeisterin überwiesen. Aus den Verfügungsmitteln der Bürgermeister wurden im Jahr 2019 bisher ein Geldbetrag von knapp 30 € und in den Jahren 2018 und 2017 je einmalig 50 € für die weiteren Stellvertreter eingesetzt. Dies stieß auf negative Resonanz bei den Bürgermeistern.
Für 2020 wurde daher, um Klarheit zu schaffen, seitens der OB darum gebeten, im Haushaltsentwurf eine Erhöhung der Verfügungsmittel der Bürgermeister um 500 € vorzusehen und gleichzeitig eine Erweiterung der Haushaltsstelle auf die weiteren Stellvertreter vorzuschlagen. Befürchtungen hinsichtlich einer Beschneidung der den Bürgermeistern zur Verfügung stehenden Mittel sind mit Blick auf die bisherigen Erfahrungen unbegründet. Zudem weiß heute sowieso noch niemand, ob nach der kommenden Kommunalwahl das Stadtoberhaupt, von zwei, drei oder vier Vertretern vertreten wird.
Was die Verfügungsmittel für den Landrat betreffen, so hinkt der direkte Vergleich mit der Stadt Ansbach gewaltig, denn will man hier etwas vergleichen, so müsste man die Verfügungsmittel sämtlicher Oberbürgermeister und Bürgermeister der im Landkreis befindlichen Städte und Gemeinden zu den Verfügungsmitteln des Landrates und seiner Stellvertreter noch hinzuzählen und dann fiele die Relation zur Einwohnerzahl ganz anders aus.