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🏆 Mega-Verlosung 🏆 Wohnzimmerkonzert mit Alessandro Mega

Gewinnt ein Unplugged-Konzert bei euch zu Hause

Wer wäre bei diesem grauen Herbstwetter nicht lieber im schönen Italien? Da gibt es sicher einige von euch, die das deutsche Schmuddelwetter gegen sonniges Dolce Vita tauschen würden. Leider können wir euch (und uns) nicht nach Italien bringen – allerdings bringen wir ein Stück Italien zu euch ins Wohnzimmer! Und: Ja, das bringen wir wirklich! Dabei haben wir tatkräftige Unterstützung von Alessandro Mega.

Denn der Gitarrist und Sänger hat es sich zur Aufgabe gemacht, sein Publikum mit seinen Songs, die hauptsächlich aus dem Italien der 50er, 60er und 70er Jahre stammen, zu berühren und für ein paar Stunden in das frühere Italien zu entführen. Dieses Zurückversetzen in eine andere Zeit wäre sein größter Anspruch als Musiker, sagt er selbst. Wenn nach einem Konzert dann Zuhörer berichten, dass ihm das gelungen sei, empfindet er das als sein größtes Lob.

Alessandro Mega – Sein Leben

Alessandro Mega stammt aus Apulien und lebt seit etwa 1999 in Deutschland. Die Leidenschaft für die Musik war schon immer da, aber selbst aktiv wurde er erst mit rund 20 Jahren. Obwohl er vorher noch nie ein Instrument in der Hand hatte, schnappte er sich eine Gitarre und spielte die ersten Töne. Danach war es um ihn geschehen. Er brachte sich das Spielen selbst autodidaktisch bei, lernte andere Musiker kennen und entwickelte sich stetig weiter. Angefangen hat er mit dem Genre Blues-Rock, aber hat durch das Erweitern seiner musikalischen Fähigkeiten und seines Gesangs schnell erkannt, dass der Oldie-Bereich das Richtige für ihn ist. Diese musikalische Umorientierung bereute er auch keine Sekunde. Er fühlt sich dort absolut wohl, spielt und singt das, was am ehrlichsten ankommt und muss sich nicht verstellen.

Alessandro Mega – Seine Musik

Alessandro tritt mit zwei Bands auf und ist seit einiger Zeit auch solo unterwegs. „Sound Transit“ ist eine Rock-Pop-Band, die englische Lieder covert. Wohingegen das „Quartetto Corleone“ die Musikrichtung widerspiegelt, die er auch solo spielt. Mit bekannten Musikern aus dem Ansbacher Landkreis bringt die Band das Vintage-Feeling des alten Italiens auf die Bühne. Dies gelingt dank Kontrabass, Schlagzeug, Gitarre und Gesang. Wenn er ohne Band als Alessandro Mega unterwegs ist, dann hat er nur seine Gitarre im Gepäck. Er ist nicht der typische Alleinunterhalter, der die Hälfte der Musik vom Band laufen lässt und dann dazu singt. Alessandro mag es, wenn die Musik direkt und ehrlich von ihm kommt. Deshalb sind seine Solo-Auftritte absichtlich minimalistisch gehalten, d. h. man erlebt nur den Gitarrensound und seine Stimme. Es gibt keinen Schnickschnack oder technische Unterstützung, sondern Musik pur und unplugged.

Kleine Kostprobe von Alessandro Mega und der Band Quartetto Corleone

https://www.facebook.com/alessandro.mega.it/videos/498146977257702/

 

Seid ihr neugierig geworden? Auf seiner eigenen Homepage und den Seiten von „Sound Transit“ und „Quartetto Corleone“ könnt ihr euch genauer über seine Musik informieren und sogar in das ein oder andere Stück reinhören. Auch auf Instagram ist er vertreten und nimmt euch zu seinen Auftritten mit. Für Hochzeiten, Geburtstage, Gartenfeste oder sonstige Partys könnt ihr ihn sowohl solo als auch mit den zwei Bands buchen.

🏆Das Gewinnspiel🏆

Nun aber aufgepasst – denn wir haben eine tolle Überraschung für euch. Fränkischer verlost ein privates Wohnzimmerkonzert mit Alessandro Mega! Ihr habt richtig gelesen: Alessandro stattet euch mit seiner Gitarre einen etwa zweieinhalbstündigen Besuch bei euch Zuhause ab und gibt ein exklusives Unplugged-Konzert in euren vier Wänden. Alles was ihr dafür tun müsst, ist die Facebook-Seiten von Alessandro Mega und Ansbacher zu liken und zwei Leute unter dem Facebook-Post zu markieren, die ihr zu eurem Privatkonzert einladen würdet. Teilnahmeschluss ist am Montag, den 14. Oktober 2019 um 12 Uhr.

Wir wünschen euch viel Glück!


Teilnahmebedingungen an unserem Facebook-Gewinnspiel  – Rechtliche Hinweise

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt ist jeder, der die Facebook-Seite „Ansbacher“ und „Ansbacher Landkreis” und “Alessandro Mega” sowie den Gewinnspielbeitrag bezüglich des „Verlosung Wohnzimmerkonzert mit Alessandro Mega“ „liked“, also mit „Gefällt mir“ versieht und am 14. Oktober 2019 noch die Facebook-Seite von „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” sowie den Gewinnspiel-Beitrag mit „Gefällt mir“ versehen hat (da keine anderweitige Speicherung der Daten erfolgt, ist andernfalls keine Kontaktaufnahme mit dem Gewinner möglich).

Der Teilnehmer muss über einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügen. Darüber hinaus bedürfen Minderjährige der Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an diesem Gewinnspiel, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Mitarbeiter von Alessandro Mega sind nicht teilnahmeberechtigt.

2.  Beginn und Ende des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel beginnt ab dem 09. Oktober 2019 und endet am 14. Oktober 2019, 12.00 Uhr deutscher Zeit. Dies ist der Teilnahmeschluss.

3. Gegenstand des Gewinnspiels/Abholung/Foto – Urheberrecht

Gegenstand des Gewinnspiels ist eine Verlosung eines 2 ½  stündigen Wohnzimmerkonzertes mit Alessandro Mega (in diesen Gewinnspielbedingungen auch „Verlosung Wohnzimmerkonzert mit Alessandro Mega“ genannt) und findet in Kooperation mit Alessandro Mega statt.

Ein Anspruch auf Auszahlung des Gewinns besteht nicht.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Der Gewinn wird in Absprache mit Alessandro Mega eingelöst.

Der Teilnehmer willigt ein, dass ein Foto von ihm bei der Gewinnübergabe gemacht wird.

Der Teilnehmer willigt unwiderruflich und unbefristet ein, dass ohne Vergütung dieses Foto von ihm seitens Fränkischer im Internet, Homepage, Facebook, Printmedien und Mail-Newslettern veröffentlicht wird. Auch die Speicherung ist erlaubt.

4. Beginn der Verlosung

Die Verlosung unter allen Teilnehmern findet am 14. Oktober 2019 um 12.00 Uhr statt. Der Gewinner wird nach dem Zufallsprinzip bestimmt. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer noch bis 14. Oktober 2019 die Facebook-Seite „Ansbacher”, „Ansbacher Landkreis” sowie den entsprechenden Gewinnspiel-Beitrag „liked“, also mit „Gefällt mir“ versehen hat (da keine anderweitige Speicherung der Daten erfolgt, ist andernfalls keine Kontaktaufnahme mit dem Gewinner bzw. dessen Ermittlung möglich).

5. Kontaktierung des Gewinners per facebook

Fränkischer wird versuchen via PN den Gewinner per Facebook zu kontaktieren und auf jeden Fall den Namen des Gewinners auf Facebook veröffentlichen. Der Gewinner verpflichtet sich, innerhalb von 2 Kalendertagen zu melden und seine vollständige Adresse mitzuteilen. Andernfalls verfällt der Gewinn und Fränkischer ist berechtigt, den Gewinn nach billigem Ermessen anderweitig zu vergeben. Das Gleiche gilt, sofern der Gewinn nicht binnen von 5 Kalendertagen nach erfolgter Benachrichtigung des Gewinners abgeholt wird.

6. Veröffentlichung des Namens der Gewinner

Fränkischer hat das Recht, den Namen und Vornamen der Gewinner auf Facebook und der Internetseite www.fraenkischer.de zu veröffentlichen. Die Teilnehmer willigen in die Veröffentlichung ein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der Name und Vorname veröffentlicht wird.

7. Datenschutz

Fränkischer wird die Daten der Teilnehmer an diesem Gewinnspiel nicht separat speichern, sondern ausschließlich der Facebook-Seite entnehmen.

Soweit die Daten zwecks der Verlosung aus der Liste der Facebook-Fans der Facebook-Seite von „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” entnommen werden (und beispielsweise auf ein Papier für die Lostrommel geschrieben werden), werden diese Daten 5 Kalendertage nach der Verlosung gelöscht.

Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel erfolgt ausschließlich über die „Gefällt mir“-Schaltfläche auf der Facebook-Seite bei „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” sowie des entsprechenden Gewinnspiel-Beitrags. Der Teilnehmer kann daher durch Drücken der „Gefällt mir nicht mehr“-Schaltfläche auf den jeweiligen Facebook-Seiten seine Teilnahme an dem Gewinnspiel jederzeit beenden.

Die Daten der Gewinner werden (nachdem diese den Gewinn durch Übermittlung der Anmeldedaten angenommen haben) darüber hinaus insoweit gespeichert, als dies für steuerliche Zwecke notwendig ist (Nachweis der Betriebsausgaben seitens Fränkischer gegenüber den zuständigen Finanzbehörden).

Der Gewinner/Teilnehmer hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu erfahren.

Der Name und Vorname der Gewinner werden auf der Facebook-Seite „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” sowie der Internetseite www.fraenkischer.de nach Übersendung der Anmeldedaten (und damit durch Annahme des Gewinns) durch diese veröffentlicht.

8. Veranstalter

Alleiniger Veranstalter dieses Gewinnspiels ist Text In The City, Martin-Luther-Platz 8, 91522 Ansbach, Inhaber der Homepage Fränkischer (www.fraenkischer.de) und der Facebook-Seiten „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis”.

Das vollständige Impressum von Fränkischer können Sie online einsehen.

9. Änderung und Anpassung des Gewinnspiels

Fränkischer behält sich das Recht vor, insbesondere in Fällen von Missbrauch die Teilnahmeregeln zu ändern, anzupassen oder das gesamte Gewinnspiel zu beenden, sofern dies notwendig erscheint. Auch können Teilnehmer, die falsche Angaben machen, unerlaubte Hilfsmittel etc. verwenden, jederzeit von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

10. Ausschluss des Rechtsweges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11. Keine Verbindung zu Facebook/Haftungsfreistellung

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Jeder Teilnehmer stellt Facebook von jeglicher Haftung vollständig frei. Facebook ist nicht Ansprechpartner für dieses Gewinnspiel.

12. Anwendbares Recht

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Teilnahme unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweist.