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Lichtenau: +++ Zu schnell ohne Fahrerlaubnis +++

Am Donnerstagabend, 28.04.2022 war eine Streifenwagenbesatzung der Verkehrspolizei Ansbach auf der Bundesautobahn A 6 mit einem zivilen Geschwindigkeitsmessfahrzeug unterwegs.

Gegen Mitternacht machte dabei unter anderem der 33-jährige Fahrer eines Fahrzeuggespanns, bestehend aus Pkw und Anhänger, aus dem südlichen Baden Württemberg auf sich aufmerksam, da er die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf einer Nachfahrstrecke von knapp zwei Kilometern deutlich überschritten hat. Deshalb wurde er am Parkplatz „Geisberg – Nord“ gestoppt.

Bei der folgenden Kontrolle stellte sich dann heraus, dass der Württemberger nur die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Da seine Fahrzeugkombination jedoch eine zulässige Gesamtmasse von mehr als dreieinhalb Tonnen hat, hätte er für die Fahrt zumindest die Fahrerlaubnis der Klasse BE benötigt. Neben dem Bußgeldverfahren für die Geschwindigkeitsüberschreitung, bei dem er einer Geldbuße in Höhe von 150 Euro sowie einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg entgegen sieht, wurde gegen den 33-Jährigen von den Ordnungshütern deshalb auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach