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Langenaltheim: +++ Nach Lenkzeitverstoß Sicherheitsleistung einbehalten +++

Am Montag, 19.10.2020, gegen 23.45 Uhr, wurde auf der B 2 ein 24-jähriger ukrainischer Berufskraftfahrer kontrolliert. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann keinerlei Nachweise über Lenk- / Ruhezeiten vorweisen konnte. Zur Sicherung des eingeleiteten Bußgeldverfahrens nach dem Fahrpersonalgesetz musste der Betroffene, der keinen Wohnsitz in Deutschland hat, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Euro  vor der Weiterfahrt hinterlegen.

Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen