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Herrieden: +++ Abstandsverstoß hat nun strafrechtliche Konsequenzen +++

Eine Abstandskontrolle der Verkehrspolizei Ansbach auf der Bundesautobahn A 6 Mitte Oktober 2020 hat für einen 50-jährigen Serben nun auch noch strafrechtliche Konsequenzen.

Er hatte auf der Autobahn mit seinem Sattelzug den Mindestabstand von fünfzig Metern zum Vordermann bei einer Fahrgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h nicht eingehalten. Deshalb wurde gegen ihn ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Nun wurde den Ermittlern bekannt, dass sich der Mann aus dem Balkan bereits Ende des vergangenen Jahres (2019) nicht an die deutschen Verkehrsvorschriften hielt. Wegen diesem Verkehrsverstoß hatte er eine  Geldbuße, Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot erhalten. Letzteres wurde im Juni des Jahres 2020 rechtskräftig und der Südosteuropäer hätte seinen Führerschein befristet abgeben müssen, was er letztlich allerdings bislang nicht getan hat. Nun haben die Ordnungshüter gegen ein Strafverfahren wegen Fahrens trotz Fahrverbot eingeleitet.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach