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Gutenstetten: +++ Musikfestival war unzulässig +++

Das in einem Ortsteil von Gutenstetten für das vergangene Wochenende geplante „Bubble Jam“-Festival wurde bereits am Freitagabend, 20.08.2021 von der Polizei unterbunden. Nachdem die Sicherheitsbehörden über das Internet Wind von der Veranstaltung bekommen hatten, untersagte die
Verwaltungsgemeinschaft Diespeck die Durchführung der auf öffentlichem Grund geplanten Veranstaltung, da die Einhaltung des Infektionsschutzes nicht gewährleistet war.

Daraufhin verlegte der Veranstalter die Party auf ein privates Grundstück und deklarierte sie als private Geburtstagsfeier. Da er zuvor Eintrittskarten über das Internet verkauft hatte, nahmen die Behörden ihm das aber nicht ab. Die notwendigen Erlaubnisse, u.a. nach dem Gaststättengesetz, waren trotz Aufforderung nicht beantragt worden. Der Veranstalter wurde daraufhin auch vom Landratsamt auf die Unzulässigkeit der Veranstaltung hingewiesen.

Als am Freitagabend dennoch das Festival startete, bereits Musikdarbietungen liefen und rund 70 Besucher anwesend waren, trat die Polizei auf den Plan und forderte ultimativ den Abbruch der Veranstaltung. Dieser Anweisung fügte sich der Veranstalter schließlich und schickte seine Gäste gegen 18 Uhr wieder nach Hause. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.

Quelle: Polizeiinspektion Neustadt/Aisch