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Gunzenhausen: +++ Verstoß gegen Kirchweihverbot +++

Ein 18-Jähriger aus dem Stadtgebiet hatte von der Stadt Gunzenhausen ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot für das Kirchweihfestgelände erhalten. Trotz dieses Verbotes hatte er sich am Mittwochabend, 11.09. auf dem Schießwasen aufgehalten. Gegen ihn wird nun von der Polizei Gunzenhausen wegen Hausfriedensbruch ermittelt.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen