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Gunzenhausen: +++ Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz +++

Am Freitagmorgen, 17.07.2020 betrat eine 38-jährige Frau, die aus einem nördlich gelegenen Bundesland
stammt, einen Einkaufsmarkt in der Südvorstadt ohne den vorgeschriebenen Mundschutz zu tragen. Dem Marktleiter gegenüber äußerte sie, dass sie eine Ausnahmegenehmigung zum Tragen des Mundschutzes besitzt. Diese konnte die Frau weder dem Leiter noch der im Anschluss verständigten Polizeistreife vorzeigen. Gegen sie wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zudem erhielt sie ein Hausverbot für den Einkaufsmarkt.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen