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Gunzenhausen: +++ Verletzung des Briefgeheimnisses +++

Ein 43-jähriger Gunzenhäuser wechselte vor einigen Monaten seinen Wohnsitz in ein Anwesen in einem Ortsteil. Einen Nachsendeauftrag bei der Post hatte er nicht in Auftrag gegeben. Deshalb wurde von seiner Bank an seine frühere Anschrift eine Kreditkarte und die dazugehörige PIN gesendet. Dies nutzte nun eine bisher unbekannte Person und tätigte damit verschiedene Einkäufe.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen