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Gunzenhausen: +++ Fischwilderei +++

Bei einer Fischereikontrolle am Altmühlsee wurde ein 40-Jähriger aus dem Nachbarlandkreis angetroffen, welcher zwei Angeln für Friedfische ausgelegt und mit einer Dritten in der Hand auf Raubfische geangelt hat. Da nach den Auflagen im Erlaubnisschein insgesamt nur zwei Angeln erlaubt sind, musste der Angler ohne einen Fang gemacht zu haben das Fischen einstellen. Ihn erwartet ein Verfahren wegen Fischwilderei.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen