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Gunzenhausen: +++ Fahren ohne Fahrerlaubnis, Pflichtversicherungsgesetz, Fahrzeug-Zulassungsverordnung +++

Ein 28-Jähriger aus der Region näherte sich mit seinem Pedelec in der Lindleinswasenstraße einer Streifenbesatzung, die dort gerade eine Geschwindigkeitskontrollstelle aufgebaut hatte. Beim Herannahen hatte der Mann keine Frontbeleuchtung und fuhr freihändig. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass am Pedelc ein Gerät betriebsbereit verbaut war, welches die elektrische Unterstützung für das Fahrzeug über die vorgeschriebene Grenze hinaus ermöglichte. Dadurch ändert sich die Fahrzeugart und für das Führen wird eine Fahrerlaubnis benötigt. Zudem müsste das Fahrzeug zugelassen und versichert werden. Der Fahrer, welcher nicht in Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis war, muss sich nun wegen der Straftat und der Ordnungswidrigkeiten verantworten.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen