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Feuchtwangen: +++ Luftgewehr ohne Waffenschein geführt +++

Am Dienstagnachmittag, 05.03. teilte ein Verkehrsteilnehmer der Polizeiinspektion Feuchtwangen mit, dass er auf einem Parkplatz neben der Staatsstraße bei Aurach drei Männer beobachtet habe, von denen einer mit einem Luftgewehr auf Flaschen gezielt hätte, die ein Stück weit weg aufgestellt waren. Als die beauftragten Streifen dort eintrafen, konnte jedoch niemand mehr angetroffen werden. Allerdings stellten die Beamten einige zerbrochene Flaschen und Luftgewehrgeschosse fest.

Mittwochvormitag verhalf „Kommissar Zufall“ zur Aufklärung des Sachverhaltes. Die selben Beamten, die am Vortag nach Aurach gerufen worden waren, kontrollierten in Feuchtwangen einen Kleintransporter und stellten dabei fest, dass der Fahrer in seinem Fahrzeug ein Luftgewehr griffbereit mitgeführte. Auf Nachfrage räumte der Mann ein, dass er am Vortag auf dem Parkplatz Schießübungen durchgeführt hatte.

Zwar benötigt man für den Besitz von zugelassenen Luftgewehren keine Waffenbesitzerlaubnis, jedoch ist für das auch in diesem Fall erforderliche Führen der Schusswaffe ein Waffenschein erforderlich, den der Mann allerdings nicht besaß. Hinzu kommt, dass er für seine Schießübungen auf dem Parkplatz eine Erlaubnis benötigt hätte, die er nicht besaß. Gegen den Mann wurde deshalb ein Strafverfahren eingeleitet und das Luftgewehr sichergestellt.

Quelle: Polizeiinspektion Feuchtwangen