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Dinkelsbühl: +++ Verstöße gegen das Waffenrecht +++

Der Leiter einer Dinkelsbühler Schule informierte am Freitagmorgen, 29. September 2023 die Polizei, weil zwei minderjährige Schüler mit einer sogenannten Soft-Air-Waffe in der Schule hantierten.

Diese Soft-Air-Pistole brachte ein 14-jähriger Schüler mit in die Schule und überließ diese den beiden minderjährigen Mitschülern. Der Schulleiter nahm den Schülern die „Pistole“ ab und übergab diese den eingesetzten Polizeibeamten.

Die waffenrechtliche Beurteilung ergab, dass es sich bei der Soft-Air-Pistole um eine Anscheinswaffe handelt. Solche Anscheinswaffen fallen nicht unter das Waffenrecht, es besteht jedoch für diese Gegenstände ein Führungsverbot nach dem Waffenrecht. Die „Pistole“ wurde durch die Polizeibeamten sichergestellt.

Quelle und Foto: Polizeiinspektion Dinkelsbühl