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Dinkelsbühl: +++ Nicht in die Internet-Betrugsfalle tappen +++

In letzter Zeit häufen sich die Anzeigen durch Geschädigte bei der Polizeiinspektion Dinkelsbühl, die im Internet Waren gekauft haben, diese aber nicht ausgeliefert bekamen. In den meisten Fällen stellt sich dann heraus, dass es sich bei dem Verkäufer um einen Trickbetrüger handelt. Da diese Leute in der Regel falsche Daten und Fake-Accounts nutzen, gestaltet sich die Ermittlung der Täter diesbezüglich sehr schwer.

Die Masche ist oft die gleiche. Von den vermeintlichen Verkäufern werden Waren auf Plattformen wie z. B. eBay-Kleinanzeigen, Quoka.de, oder Dawanda, zu äußerst günstigen Preisen angeboten, weshalb sich auch in kurzer Zeit Kaufinteressenten melden und man sich schnell einig wird. Als Zahlungsmethode wird vom Verkäufer die Plattform PayPal angeboten, welche allgemein sehr beliebt ist. Kurz vor Kaufabschluss bietet der Verkäufer dann die Kaufabwicklung über PayPal-Friends (Freunde) an, was bei den Käufern einen noch vertrauenswürdigeren Eindruck ihres Gegenübers suggerieren soll.
Was der potentielle Käufer allerdings sehr oft nicht weiß, ist, dass er den Käuferschutz, den er beim üblichen PayPal-Kauf hat, gänzlich aufgibt und in die Betrugsfalle tappt. Sobald der Käufer die Bezahlung über PayPal-Friends akzeptiert und getätigt hat, bricht in der Regel der Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer ab und der Käufer wartet vergeblich auf die Ware.

Die Polizei rät daher, Überweisungen an Unbekannte nicht über PayPal-Friends abzuwickeln.

Um zu verhindern, dass man als Käufer an einen sogenannten Fake-Shop gerät, ist es weiterhin sinnvoll, bei Kaufinteresse zuerst im Internet zu recherchieren, ob es sich bei dem Anbieter um eine seriöse Firma handelt oder nicht. Oft gibt es zu bestimmten Anbietern bereits Warnhinweise bezüglich betrügerischer Machenschaften. Fake-Shops sind Firmen bzw. Anbieter, die in Wirklichkeit nicht existent sind. Ihre Internet-Seiten sind professionell gestaltet und kaum von denen seriöser Anbieter zu unterscheiden. Hellhörig sollte man werden, wenn die Zahlung des Kaufpreises nur über Vorkasse oder Sofortüberweisung möglich ist, der Kauf auf Rechnung aber nicht angeboten wird. Ist das Geld erstmal überwiesen, meist auf ein ausländisches Konto, ist eine Rückabwicklung und die Ermittlung der Täter so gut wie ausgeschlossen. Daher gilt für den Kauf im Internet: Angebot und Anbieter sorgfältig prüfen!