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Dinkelsbühl: +++ Böllerverbot in der Altstadt Dinkelsbühl +++

Für den anstehenden Jahreswechsel weist die Polizei Dinkelsbühl vorsorglich darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen gemäß dem Sprengstoffgesetz in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Fachwerkshäusern nicht erlaubt ist.

Das bedeutet, dass in der gesamten Altstadt von Dinkelsbühl ein Feuerwerks-Verbot gilt.

Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl

 

Wir wünschen allen Lesern einen guten und unfallfreien Rutsch, für 2023 alles Gute, viel Glück und Gesundheit.