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Dinkelsbühl: +++ Abbrennen von Feuerwerk an Silvester auf öffentlichen Plätzen ist verboten +++

Die Polizeiinspektion Dinkelsbühl bittet die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Zuständigkeitsbereich, auch weiterhin die geltenden Regelungen der 11. BayIfSMV zu beachten.

Insbesondere wird nochmals eindringlich darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten ist, da dies keinen triftigen Grund für das Verlassen der Wohnung darstellt.

Unbenommen hiervon gilt auch an Silvester, dass das Verlassen der eigenen Wohnung im Zeitraum von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr nicht erlaubt ist. Verstöße gegen die derzeit geltenden Regelungen werden von der PI Dinkelsbühl konsequent verfolgt und führen zu Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen, die ein empfindliches Bußgeld zur Folge haben können.

Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl