Diese Änderungen kommen mit dem Heizungsgesetz
Mit dem neuen Heizungsgesetz versucht die Bundesregierung, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und daraufhin zu arbeiten, dass Deutschland rechtzeitig klimaneutral wird. Das Gesetz verfolgt viele ehrbare Ziele, geht allerdings für zahlreiche Hausbesitzer mit zusätzlichen Aufgaben und Kosten einher.
Um hier den Überblick zu behalten, eine geeignete Heizung auszuwählen und möglichst wenig Geld auszugeben, ist es wichtig, sich mit dem neuen Gesetz ausgiebig zu beschäftigen. Im Folgenden finden Sie daher die wichtigsten Änderungen und Neuheiten, die mit dem Heizungsgesetz einhergehen.
Ziele des neuen Heizungsgesetzes
Ein Hauptziel des neuen Heizungsgesetzes ist es, den menschengemachten Klimawandel aktiv zu bekämpfen. Zu diesem Zweck sollen alte Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen arbeiten, nach und nach durch moderne Heizungen ersetzt werden, die mit regenerativen Ressourcen arbeiten. Langfristig ist zudem ein Ziel, die selbstgesetzten Klimaziele zu erreichen und dabei mitzuwirken, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird.
Um diese Ziele zu erreichen, ist es zwingend erforderlich, die Bevölkerung für den Klimaschutz zu gewinnen. Es ist nach wie vor so, dass der Verkehrssektor und das Heizen für einen Großteil der deutschen CO2-Emissionen verantwortlich sind. Indem Bürger sich in Zukunft nicht mehr für Heizungen mit fossilen Brennträgern entscheiden, sondern umweltfreundlichere Modelle wählen, kann man bereits gute Ergebnisse erzielen.
Hierbei versucht das Heizungsgesetz einen möglichst schonenden und verträglichen Umwandlungsprozess in die Wege zu leiten. Hierzu gehört zum Beispiel, dass die Heizungen nicht von einem Jahr auf das andere ausgetauschtwerden müssen, sondern dass es großzügige Übergangsfristen gibt. Außerdem gibt es spezielle Ausnahmeregelungen für Härtefälle, sodass niemand sein Haus verkaufen muss, um sich die Heizung leisten zu können. Auch gute, funktionierende Heizungen mit fossilen Brennträgern müssen nicht beseitigt werden, sondern können weiterlaufen. So versucht die Bundesregierung, Akzeptanz für das neue Gesetz in der Bevölkerung zu wecken.
Wann müssen Heizungen ausgetauscht werden?
Eine Pflicht zum Austausch der Heizungsanlage gibt es nicht. Solange das bestehende System weiter funktioniert, darf es verwendet werden. Das neue Heizungsgesetz bezieht sich lediglich auf den Einbau neuer Heizungen. Diese müssen in Zukunft zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien arbeiten. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass das neue Heizungsgesetz vorerst ausschließlich für Neubaugebiete gilt. Für Immobilien außerhalb solcher Neubaugebiete greifen die neuen Regelungen frühestens ab 2026.
Grundsätzlich ist es auch für Bestandsbauten das Ziel, dass die Heizungen ausgetauscht werden. Das muss jedoch nicht in absehbarer Zukunft erfolgen. Es gibt großzügige Übergangsfristen, in denen Eigentümer ihre bestehenden Heizungen weiter nutzen dürfen. Innerhalb der Frist haben sie zudem die Möglichkeit, schrittweise auf erneuerbare Energien umzusteigen, indem sie beispielsweise auf eine Wärmepumpe setzen oder ihr Gebäude an das Fernwärmenetz anschließen lassen.
Wer zu einem Teil des Fernwärmenetzes werden möchte, sollte sich in den Kommunen über die jeweils vorhandenen Pläne informieren. Große Kommunen müssen beispielsweise bis 2026 einen Plan erstellen, der Auskunft darüber gibt, ob und in welchem Ausmaß es ein Fernwärmenetz geben wird. Kleine Kommunen haben hierfür bis 2028 Zeit. Mit diesen Informationen ist es Eigentumsbesitzern dann möglich, die für sie individuell beste Lösung bei der Heizungsfrage zu finden.
Gasheizungen dürfen nach wie vor verbaut werden
Das neue Heizungsgesetz zwingt Eigenheimbesitzer nicht dazu, sich für eine bestimmte Art von Heizung zu entscheiden. Im Gegenteil ist es auch nach 2024 noch erlaubt, bestehende Öl- und Gasheizungen weiter zu betreiben und in 2023 dürfen sogar neue Heizungen eingebaut werden, die komplett mit Gas arbeiten. Wer dies ab 2024 tun möchte, ist hierzu berechtigt, muss die jeweilige Heizung ab 2029 dann allerdings mit klimaneutralem Gas betreiben. Dieses wird beispielsweise aus Biomasse oder Wasserstoff gewonnen.
Solange bestehende Heizungen weiterlaufen können, dürfen sie dies tun. Außerdem ist es erlaubt, sie zu reparieren, solange dies möglich ist. Erst bei einem Totalausfall muss die Heizung ausgetauscht werden. Hier müssen sich Eigenheimbesitzer dem neuen Gesetz zufolge für ein Modell entscheiden, das zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien arbeitet. Allerdings gelten auch hier bestimmte Übergangsfristen.
Das tatsächliche Ende der aktuellen Heizsysteme ist auf 2045 terminiert. In diesem Jahr müssen sämtliche Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, abgeschaltet sein. Es stellt sich daher beim Einbau einer neuen Heizung die Frage, ob man sich tatsächlich für ein rein gasbetriebenes Modell entscheiden möchte, wenn dieses nur noch höchstens 22 Jahre betrieben werden darf. Viele entscheiden sich deswegen schon heute dafür, eine Heizung mit erneuerbaren Energien zu wählen, wenn sie eine neue Heizung einbauen müssen.
So erreichen Eigentümer einen Anteil von 65 % regenerativer Energien
Das neue Heizungsgesetz schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit regenerativen Energien betrieben werden müssen. Das erreichen Eigentümer auf ganz unterschiedliche Weise. Unter anderem können sie sich für einen Anschluss an ein Fernwärmenetz entscheiden oder eine Wärmepumpe anschaffen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Nachfrage nach solchen Wärmepumpen aktuell hoch ist. Es ist somit nicht so leicht möglich, ein geeignetes Modell kurzfristig zu bekommen.
Eine weitere Strategie, um auf die geforderten 65 % zu kommen, besteht darin, eine Stromdirektheizung einzubauen oder sich für eine Heizung auf Basis von Solarthermie zu entscheiden. Diese gewinnt ihre Energie aus Sonnenlicht, sodass die Besitzer sie autark betreiben können und Kosten für Strom und fossile Brennstoffe einsparen. Alternativ kann man auf eine Hybridheizung setzen, die mit einer Kombination aus erneuerbaren Energien, Gas und Öl arbeitet.
Eine ebenfalls zielführende Variante besteht darin, eine Biomasseheizung zu wählen. Diese nutzt Holz, Hackschnitzel und Pellets zur Energiegewinnung, was deutlich umweltfreundlicher als Öl und Gas ist. In Bestandsgebäuden besteht zudem die Möglichkeit, eine Heizung zu verwenden, die mit erneuerbaren Gasen, Flüssiggas oder Wasserstoff arbeitet. Welche Lösung für einen selbst am besten geeignet ist, muss man individuell klären.
Diese Übergangsfristen gelten
Hausbesitzer sind erst dazu verpflichtet, Ihre Heizungsanlage auszutauschen, wenn diese so kaputtgeht, dass sie nicht repariert werden kann. Dann haben sie fünf Jahre Zeit, um eine Heizung einbauen zu lassen, die mindestens zu 65 % erneuerbare Energien verwendet. In der Zwischenzeit ist es ihnen als Übergangslösung sogar erlaubt, mit einer Heizung zu arbeiten, die fossile Brennstoffe verwendet.
In verschiedenen Situationen gelten andere Übergangsfristen. So dürfen bei einer Gasetagenheizung bis zu 13 Jahre vergehen, bis die geforderte Höhe von 65 % erneuerbare Energien erreicht wird. Wenn zudem abzusehen ist, dass ein Wärmenetz zur Verfügung stehen wird, gilt eine Übergangsfrist von 10 Jahren. Spätestens 2045 müssen jedoch sämtliche Heizungen modern sein und auf fossile Energieträger verzichten.
Staatliche Förderungen in Anspruch nehmen
Nicht für alle Eigenheimbesitzer ist es möglich, den Austausch Ihrer Heizungsanlage aus eigenen Finanzmitteln zu stemmen. Für solche Fälle gibt es verschiedene staatliche Fördermittel. Diese werden vom Bund bereitgestellt und können bei Bedarf beantragt werden. Die Förderung beläuft sich auf höchstens 70 % sowie eine Höchstsumme von 21.000 €. Hierdurch soll es allen ermöglicht werden, ihre Heizung auszutauschen, ohne dass es zu finanziellen Schwierigkeiten kommt.
Geplant ist zudem eine Grundförderung für alle bereitzustellen, die eine alte Heizung, die mit verschiedenen Brennstoffen arbeitet, gegen eine neue austauschen. Diese Grundförderung soll sich auf 30 % der Kosten belaufen, ganz egal, für welche Heizform sich die Antragsteller entscheiden. Zudem erhalten alle eine zusätzliche Förderung von 30 %, deren Jahreseinkommen 40.000 € nicht übersteigt. Ebenfalls eine zusätzliche Förderung gibt es für alle, die einen Austausch ihrer Heizung vornehmen, obwohl sie hierfür nicht verpflichtet sind. Diese wird als „Geschwindigkeitsbonus“ bezeichnet.
Neben den staatlichen Fördermitteln gibt es verschiedene zinsgünstige Kredite. Mit diesen ist es möglich, die Kosten für den Heizungsaustausch zu tragen, ohne dass übermäßig hohe Mehrkosten anfallen. Das gilt insbesondere deshalb, weil die Kreditkosten steuerlich geltend gemacht werden können. Es lohnt sich daher, sich mit unterschiedlichen Geldgebern und deren Angeboten zu beschäftigen, um das für die eigenen Anliegen beste zu entscheiden.
Kosten auf die Mieter umlegen
Grundsätzlich sind Vermieter dazu berechtigt, die Kosten für einen Heizungsaustausch an ihre Mieter weiterzugeben. Allerdings gibt es hier bestimmte Sonderregelungen. Hierdurch soll verhindert werden, dass ein schlecht gedämmtes Haus mit einer modernen Heizung ausgestattet wird, was dazu führen würde, dass die Stromkosten der Mieter stark ansteigen würden. Die Investitionen in eine klimafreundliche Heizung dürfen daher lediglich zu maximal 10 % an die Mieter weitergegeben werden und auch nur, wenn eine staatliche Förderung genutzt wird, die von den umlegbaren Kosten abgezogen wird. Ansonsten dürfen höchstens 8 % der Kosten weitergegeben werden.
Zu beachten ist, dass durch den Einbau einer neuen Heizung die Miete und maximal 50 Cent pro Quadratmeter ansteigen darf. Durch zusätzliche Modernisierungen wie den Einbau neuer Fenster oder eine bessere Isolierung ist es jedoch möglich, auch höhere Anstiege zu rechtfertigen. Die Miete kann dann um bis zu maximal 3 € pro Quadratmeter steigen.
Zusätzliche Maßnahmen im Rahmen des Heizungstausches
Ergänzend zum Austausch einer Heizungsanlage bietet es sich aus ökologischer Sicht an, weitere Maßnahmen zu ergreifen. So kann man die Fenster modernisieren, um einen hohen Wärmeverlust zu vermeiden. Außerdem bietet es sich an, eine zuverlässige Dämmung zu wählen, durch die weniger Energie für das Beheizen eines Hauses oder einer Wohnung investiert werden muss. Ebenfalls sinnvoll ist es, das Dach zu erneuern, sodass auch hier keine Wärmeverluste auftreten. So lässt sich der Energiebedarf senken und es fallen beim Heizen deutlich weniger Kosten an.
Fazit: zahlreiche Änderungen, aber großzügige Übergangsfristen
Mit dem neuen Heizungsgesetz kommen zahlreiche Änderungen auf Eigenheimbesitzer zu. Sie müssen sich daher mit dem neuen Gesetz beschäftigen und sich bei der Auswahl eines neuen Heizungssystems genau überlegen, welche Lösung für sie am besten geeignet ist. Damit das alles reibungslos funktioniert und möglichst keine übermäßigen Kosten verursacht, hat der Gesetzgeber großzügige Übergangsfristen bereitgestellt. So haben alle Betroffenen die Möglichkeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen und Lösungen zu finden, die für sie und ihre individuelle Lebenssituation am besten geeignet sind.