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Aurach: +++ Zwei Fälle von Urkundenfälschung +++

In der Nacht zum Montag, 14.12.2020 gegen 23:50 Uhr, kontrollierte eine Zivilstreife der Verkehrspolizei Ansbach im Rahmen der Schleierfahndung auf dem Parkplatz „Hasenzagel“ an der Bundesautobahn A 6 einen Pkw mit französischer Zulassung.
Da der Fahrer, ein 68-jähriger Serbe, im Rahmen der Kontrolle über Atembeschwerden klagte, wurde zunächst der Rettungsdienst hinzugerufen. Die Sanitäter konnten jedoch keine medizinischen Auffälligkeiten feststellen. Dafür stießen die Ordnungshüter auf Auffälligkeiten ganz anderer Art.
Die französische Zulassungsbescheinigung war nämlich offenkundig manipuliert, bei einem Siegel sowie der vorgelegten Versicherungsbescheinigung handelte es sich gar um Totalfälschungen. Nach der folgenden Kontaktaufnahme mit dem Gemeinsamen Zentrum der deutsch-französischen polizeilichen Zusammenarbeit in Kehl am Rhein ergaben weitere Recherchen von dortiger Seite, dass das Auto derzeit nicht zugelassen ist und kein Versicherungsschutz besteht. Gegen den Südosteuropäer wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung sowie einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Im Rahmen der Schleierfahndung kontrollierte eine Zivilstreife der Verkehrspolizei Ansbach am Sonntagabend, 13.12.2020 gegen 22:10 Uhr, auf der Tank- und Rastanlage „Frankenhöhe – Nord“ an der Bundesautobahn A 6 einen 39-jährigen Polen am Steuer eines Pkw mit Zulassungskennzeichen aus dem benachbarten Landkreis Schwäbisch Hall.
Der Fahrer wollte das Auto nach einer Instandsetzung in Deutschland nach Hause in sein Heimatland überführen. Als er nach der Zulassungsbescheinigung gefragt wurde gab er an, diese daheim vergessen zu haben. Nachdem die Fahnder nun die Kennzeichen genauer unter die Lupe nahmen stellten sie fest, dass die Zulassungsplaketten sowie das Siegel für die Hauptuntersuchung gefälscht sind. Deshalb folgte eine Anfrage beim Gemeinsames Zentrum der deutsch-polnischen Polizeizusammenarbeit in Frankfurt an der Oder. Diese hat im Ergebnis ergeben, dass das Fahrzeug im Juli des vergangenen Jahres (2019) außer Betrieb gesetzt und bis dato nicht mehr zugelassen worden ist. Der Osteuropäer sieht nun einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung sowie Verstößen gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Pflichtversicherungsgesetz entgegen.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach