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Aurach: +++ Verbotene Waffen und Fahrt unter dem Einfluss illegaler Drogen +++

In der Nacht zum Montag, 21.02.2022 gegen 01:30 Uhr, kontrollierte eine Zivilstreife der Verkehrspolizei Ansbach im Rahmen der Schleierfahndung auf der Tank- und Rastanlage „Frankenhöhe – Nord“ an der Bundesautobahn A 6 zwei tschechische Staatsangehörige im Alter von 34 und 60 Jahren und ihre beiden Autos.

Der Jüngere zeigte drogenkonsumtypische Ausfallerscheinungen, weshalb ein Drogenschnelltest durchgeführt wurde. Dieser wiederum verlief positiv und deutet darauf hin, dass der Fahrer Amphetamine eingeworfen hat, bevor er sich ans Lenkrad setzte. Darüber hinaus hatte der Osteuropäer in seiner Umhängetasche eine Schreckschusswaffe sowie zwei Magazine mit Kartuschenmunition. Da die Waffe kein Zulassungszeichen für die Bauartprüfung durch die „Physikalisch-Technische Bundesanstalt“ trug handelt es sich hierbei um eine erlaubnispflichtige Schusswaffe. Eine solche Erlaubnis konnte der Besitzer allerdings nicht vorweisen, so dass gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz sowie ein Bußgeldverfahren wegen der Fahrt unter dem Einfluss illegaler Drogen eingeleitet worden ist.

Beim Älteren stießen die Fahnder im Ablagefach der Fahrertür auf ein verbotenes und zugriffsbereites Springmesser mit einer Klingenlänge von mehr als achteinhalb Zentimeter, wobei die Klinge beidseitig geschliffen war und nach vorne herausschnellt. Hierbei handelt es sich um eine „Verbotene Waffe“ im Sinne des Waffengesetzes. So sieht auch er einem Strafverfahren wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz entgegen.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach