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Aurach: +++ Ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs +++

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag, 13./14.08.2020 wurde im Rahmen der Schleierfahndung gegen 01:15 Uhr von einer Streifenbesatzung der VPI Ansbach an der Tank- und Rastanlage Frankenhöhe-Süd ein
Kleintransporter-Gespann angehalten.
Der 55-jährige osteuropäische Fahrer wollte den Beamten glaubhaft versichern, dass er seinen Führerschein lediglich zuhause vergessen hatte. Eine Anfrage beim Kooperationszentrum für die Slowakei brachte die Wahrheit schnell zu Tage. Der Lkw-Lenker hatte lediglich die Fahrerlaubnis der Klasse B, die für dieses Gespann mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von 2000 kg nicht ausreichend ist. Zudem besteht gegen den 55-Jährigen in seinem Heimatland ein aktuelles Fahrverbot. Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet. Nach Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten und Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro wurde er aus dem Gewahrsam wieder entlassen.
Bei der Überprüfung des 68-jährigen Beifahrers stellte sich heraus, dass es sich hierbei um den verantwortlichen Halter des Kleintransporters handelte. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Ein Zustellungsbevollmächtigter wurde auch in diesem Fall benannt. Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro wurde einbehalten. Da der Halter im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war, konnte er die Fahrt mit seinem Gespann fortsetzen.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach