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Aurach: +++ Fahrt unter Drogeneinfluss mit gefälschten Dokumenten und Marihuana im Gepäck +++

Eine Zivilstreife der Verkehrspolizei Ansbach kontrollierte in der Nacht zum Samstag, 13.11.2021 auf dem Autohof bei Aurach im Rahmen der Schleierfahndung einen 28-Jährigen aus dem Raum Stuttgart. Er saß am Steuer eines Pkw mit niederländischer Zulassung. Im Rahmen der Durchsicht der Fahrzeugpapiere ergaben sich Unstimmigkeiten. Eine Überprüfung auf der Dienststelle bestätigte dann den Anfangsverdacht der Fahnder. Die Zulassungs- und die Versicherungsbescheinigung, sowie der Fahrzeugschein waren offenbar gefälscht.

Darüber hinaus ergaben sich beim Fahrer drogenkonsumtypische Ausfallerscheinungen. Ein Drogenschnelltest bestätigte auch hier den Anfangsverdacht, denn er deutet auf den Konsum von Cannabisprodukten hin. Deshalb wurde bei ihm eine Blutentnahme durchgeführt. Der Baden- ürttemberger sieht nun strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung, sowie Verstößen gegen das Pflichtversicherungs- und das Kraftfahrzeugsteuergesetz und einem Bußgeldverfahren wegen der Fahrt unter dem Einfluss illegaler Drogen entgegen.

Aber das ist noch nicht das Ende der Geschichte. Denn im Reisegepäck eines seiner Mitfahrer, einem 21-Jährigen und ebenfalls aus dem Raum Stuttgart, fanden die Ordnungshüter rund 25 Gramm Marihuana. Gegen diesen wurde ein Strafverfahren wegen einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.

Und da jede Story gut ausgehen soll: die beiden Streifenbeamten konnten am Ende noch eine weitere Fahrt unter Drogeneinfluss verhindern. Denn ein zweiter Mitfahrer des 28-Jährigen, ein 33-Jähriger aus dem Raum Stuttgart, bot sich nach Abschluss der Sachbehandlung völlig selbstlos als Fahrer für die Weiterfahrt an. Damit waren die Polizisten dann aber auch nicht einverstanden, denn auch er stand unter dem Einfluss von Cannabisprodukten, wie ein durchgeführter Drogenschnelltest ergeben hat. So blieb den Ermittlern schlussendlich nichts anderes übrig, als die Fahrzeugschlüssel vorübergehend sicherzustellen, bis sich ein nüchterner Fahrzeugführer fand. Und dem 33-Jährigen bleibt ein Bußgeldverfahren erspart.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach